Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Haferklang – Jessica Voß und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer) über mobile Café- und Cateringdienstleistungen.
§2 Leistungen
- Der Anbieter erbringt mobile Getränkedienstleistungen auf Märkten, Messen und Veranstaltungen sowie Catering für private und geschäftliche Events. Das Sortiment ist ausschließlich pflanzlich und kann nach Rücksprache um weitere vegane Kreationen ergänzt werden.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot.
§3 Vertragsschluss
- Anfragen stellen kein verbindliches Angebot dar.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) zustande.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Bei Eventbuchungen ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen nach Buchung fällig.
- Der Restbetrag wird nach Durchführung der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.
- Zusätzliche Kosten (z. B. durch Verlängerung, Zusatzleistungen oder Schäden durch Gäste) werden nachträglich berechnet.
§5 Anfahrt und Zusatzleistungen
- Anfahrten bis 20 km sind kostenfrei. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,30 € netto berechnet.
- Auf- und Abbau sind in der Servicepauschale enthalten.
- Verlängerungen der Einsatzzeit sind nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.
- Zusätzlich gebuchtes Equipment wird – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich für die Dauer des gebuchten Einsatzzeitraums zur Verfügung gestellt.
- Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzlich berechnet werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestelltes Equipment nach Beendigung des Einsatzes vollständig und unbeschädigt zurückzugeben.
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt einen geeigneten Veranstaltungsort sowie einen funktionierenden Stromanschluss zur Verfügung.
- Bei Outdoor-Veranstaltungen hat der Kunde eigenverantwortlich für einen ausreichenden Wetterschutz zu sorgen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eigenes Equipment wie einen Pavillon ausschließlich für den eigenen Gebrauch vorzuhalten, um den Betrieb gegen Witterungseinflüsse wie Regen, Wind oder Hitze zu schützen; dieses Equipment steht Kunden nicht zur Buchung oder Miete zur Verfügung.
- Der Kunde stellt sicher, dass:
- ein geeigneter Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung steht,
- eine problemlose Anlieferung und Entladung des Barista-Bikes sowie des Equipments möglich ist,
- der Zugang zum Einsatzort ausreichend dimensioniert ist, sodass das Barista-Bike am vorgesehenen Standort aufgebaut und betrieben werden kann.
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder ungeeignete Gegebenheiten entstehen, können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- Kann die Leistung aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch angemessen bestehen.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die Beschaffung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen für den Betrieb des Barista Bikes am Veranstaltungsort. Eventuell anfallende Park-, Zufahrts- oder Sondernutzungsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
§7 Mindestbuchungsdauer
Die Mindestbuchungsdauer beträgt 2 Stunden. Bei vorzeitigem Abbruch durch den Kunden bleibt der volle vereinbarte Preis geschuldet.
§8 Stornierung durch den Kunden
- Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
- Es gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor Termin: Einbehalt der Anzahlung
- 6 bis 2 Tage vor Termin: 70 % des Gesamtpreises
- weniger als 48 Stunden vor Termin: 100 % des Gesamtpreises
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§9 Absage durch den Anbieter / Höhere Gewalt
- Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, Streik) oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, unmöglich oder erheblich erschwert wird.
- Ein Rücktrittsrecht steht dem Anbieter ebenfalls bei akuter Krankheit des Anbieters, einem schwerwiegenden technischen Defekt am Mobil/Equipment (z. B. Ausfall der Siebträgermaschine oder des Fahrzeugs direkt vor oder während der Anfahrt), für den kein kurzfristiger Ersatz beschafft werden kann, sowie bei einer fehlenden oder gestörten Wasser- oder Stromversorgung vor Ort zu, sofern diese vertragsgemäß vom Kunden zu stellen war und die Betriebsbereitschaft des Barista Bikes dadurch verhindert wird.
- Im Falle einer Absage nach Absatz 1 oder 2 wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. Bereits geleistete Anzahlungen werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§10 Verkauf auf Veranstaltungen
- Der Verkauf erfolgt auf eigene Rechnung des Anbieters.
- Die Preisgestaltung obliegt ausschließlich dem Anbieter.
- Ein Anspruch auf Mindestumsatz besteht nicht.
§11 Haftung
- Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Für Schäden, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden, haftet der Kunde.
§12 Foto- und Werbenutzung
- Der Anbieter ist berechtigt, während Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und für eigene Werbezwecke zu verwenden.
- Dabei wird darauf geachtet, dass keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen verletzt werden.
- Personenbezogene Aufnahmen erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§13 Gerichtsstand
Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
§14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 08.06.2026
